Hilflosenentschädigung

Sind Sie pflegebedürftig und auf Hilfe unseres Personals angewiesen, haben Sie bei mittlerem und hohem Pflegebedarf Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung. Die Anmeldung ist grundsätzlich Sache des Heimbewohners oder dessen Angehörigen. Wir sind Ihnen jedoch beim Erledigen der Formalitäten gerne behilflich. Die Anmeldung ist an die Kantonale Ausgleichskasse (Abteilung Hilflosenentschädigung) zu richten.